Nicht abzocken lassen sondern widersprechen, Strafanzeige stellen, zu 98 % kostenlos Internetbetrüger verklagen und Abzockkanzleien wegen Geldwäsche und Sammelklage aus der Anwaltschaft entfernen.
Wenn dem so ist, dann müssen Sie sich wehren, damit Sie nicht verklagt, Opfer eines Fehlurteiles oder mit weiteren Mahnungen und Verleumdungen bei der Schufa jahrelang schikaniert, genötigt und erpresst werden.
Bevor Sie erfahren, wie Sie sich mit einer Strafanzeige und Sammelklage sogar kostenlos wehren, möchten Sie vielleicht wissen, ob die oben genannten Rechnungen, Mahnungen und Abmahnungen rechtens oder Abzocke sind.
Abzocke im Internet mit Abofallen
Die Internetabzocke mit irreführenden Handywebseiten und normalen Internetseiten, bei denen Internauten und Smartphonesurfer ohne ihr Wissen einen Abonnementvertrag untergejubelt bekommen, sogenannte Abofallen, stellen nach Auffassung vieler Gerichte und Staatsanwälte gewerbsmäßigen Betrug dar.
Falls Sie neu im Internet sind, oder Ihre Anwaltskanzlei keine Zeit zum Recherchieren hat. Ich habe alle TV-Sendungen zur Abzockerei mit Abofallen, Handy-Abos und zu den Strafprozessen wegen Abmahnbetrug aufgezeichnet.
Machen Sie mir einfach ein gutes Angebot, das ich nicht ablehnen kann, und Sie haben genügend Beweise, um das Strafverfahren und die Sammelklage gegen die vorgenannten Personen und Firmen gewinnen.
Die "Geschäftsidee" zur Abzocke im Internet mit Abofallen, also mit Vertragsabschlüssen von Abonnements im Internet ohne Wissen des "Kunden" und dem anschließenden Masseninkasso, stammt aus den USA.
Der 2007 in den USA zu 53 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Abofallenkönig und Internet-Multimillionär Michael B beantwortete bei seiner Vernehmung die Frage, warum er keiner geregelten Arbeit nachgegangen sei, damit, dass man mit der Dummheit anderer wesentlich einfacher Geld im Internet verdienen könne. In der amerikanischen Inkassobranche sei eine 30 prozentige "Conversion Rate" beim Masseninkasso nichts ungewöhnliches. Etwa 30 "Simpletons" (frei übersetzt: Knalltüten) von 100 "Kunden" würden schon nach der ersten Mahnwelle zahlen und weitere 10 % werden nach der letzten Mahnung mit Androhung einer Schufaanzeige weich werden.
Abzocke im Internet durch Mahnanwälte
Viele Abzockanwälte haben eine ähnlich verwerfliche Gesinnung und gefährden mit dem Masseninkasso von betrügerischen Forderungen aus Internetabofallen nicht nur den Ruf der Anwaltschaft sondern werden unverdienterweise mit schmutzigem Geld stinkreich und sind nach Auffassung einiger Juristen möglicherweise auch noch strafbar wegen Geldwäsche nach § 261 Abs. 5 StGB
Eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche setzt voraus, dass die Abofallenforderungen auf gewerbsmäßigem Betrug beruhen.
Diese Auffassung ist, wie oben angedeutet, umstritten. Das Thüringer Oberlandesgericht hat hierzu in seinem Beschluß vom 23.12.2010 zu gunsten von Michael B und Webtains GmbH sinngemäß entschieden, dass wer zu doof zum Lesen ist, selber schuld ist, wenn er den Hinweis über die Kostenpflichtigkeit übersieht.
Diese Rechtsauffassung teilen auch die eher arbeitsökonomisch ausgerichteten Richter und Staatsanwaltschaften in Deutschland.
Geld zurück dank Strafanzeige und Sammelklage:
Die Internetbetrüger von Handy-Abos und Internetabofallen wildern im deutschen Internet mit ausländischen Firmen.
Eine Klage auf Rückerstattung der betrügerischen Forderung müßte daher im Ausland erhoben werden.
Das Geld erhalten Sie möglicherweise zurück, wenn Sie Strafanzeige wegen Betruges, Nötigung und Erpressung gestellt haben und der Internetabzocker rechtskräftig verurteilt worden ist. In diesem Falle wird das Vermögen konfisziert und die Geschädigten erhalten ihr Geld zurück.
Auch die Inkasso-Anwälte der Internetbetrüger können mit einer Strafanzeige und Androhung einer Sammelklage und eines Berufsverbotes zu einer Rückerstattung überzeugt werden.
Wenn die Drohung mit der Sammelklage nichts gebracht hat, sollte die Sammelklage tatsächlich erhoben werden.
Wenn Sie Fragen zur Sammelklage wegen Abzocke im Internet haben, nenne ich Ihnen gerne Kanzleien, die hierzu bereit sind.
Abzocke im Internet durch Abmahnungen an Websitebetreibern
Abmahnkanzleien, die sich auf Internetrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert haben, suchen sich bei Ebay und anderen Online-Portalen arbeitsscheue oder erfolglose "Mitbewerber", machen mit diesen gemeinsame Sache, um die Betreiber von fehlerhaften Online-Shops und privaten Webauftritten mit Google und Spezialsoftware aufzuspüren, abzumahnen und fette und meistens überhöhte Abmahngebühren abzukassieren.
Wer in Deutschland online Geld mit einer Website verdienen möchte, ist gut beraten, sich einen abmahnsicheren Webauftritt für Deutschland erstellen zu lassen oder sich eine anonyme Website mit ausländischer Domain- und Impressumsanschrift zuzulegen.
Die Abzocke durch Abmahngebühren können Sie auch dadurch unterbinden, indem Sie eine Online-Petion auf Abschaffung der Abmahngebühren einreichen.
Wenn das Bundeskriminalamt eine Strafbarkeit der Mahnanwälte wegen Beihilfe zur Geldwäsche bejaht, sollten Sie hierüber auch die Anwaltskammer der Mahnanwältin informieren. Der Präsident der jeweiligen Anwaltskammer entscheidet dann über ein Berufsverbot.
Die zuständige Anwaltskammer der Abzockanwälte hilft Ihnen per E-Mail bei der Frage, ob die Abmahngebühren oder die Inkassogebühren "versehentlich" falsch abgerechnet worden sind oder nicht. Viele Anwälte "vergessen" die Pauschalabgeltungsvereinbarung mit dem Internetabzocker oder Abmahnkomplizen.
Weitere Hilfe wegen Abzocke im Internet mit Internetabofallen und betrügerischen Abmahnungen bekommen Sie online bei den Verbraucherzentralen.
Bei der obigen zentralen Website der Verbraucherzentrale klicken Sie sich bis zu Ihrer örtlichen Zentrale durch und lassen sich per E-Mail oder Online-Kontaktformular einen Beratungstermin geben.
Die Hilfe wegen der Abzocke im Internet bei den Verbraucherzentralen ist billiger als bei einer Rechtsanwaltskanzlei.
Geringverdiener können die Internetabzocker und deren Anwälte umsonst verklagen, wenn sie die Voraussetzungen der Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe erfüllen.
Rechtsschutzversicherte können gleichfalls Hilfe wegen betrügerischer Internetabofallen von ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten.
Weitere Beiträge zur Abzocke im Internet
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