Hier erfahren Sie, was eine Abofalle im Internet ist, und wie Sie gegen die Internetbetrüger und deren Abzockanwälte juristisch am besten vorgehen.
Was ist eine Abofalle im Internet?
Angebliche Forderung ist nichtig
Unbedingt widersprechen und Forderung bestreiten
Bankinstitute der Abofallenbetrüger warnen
Wie Sie sich vor den Abofallen-Betreibern und deren Anwälten schützen
Was ist eine Abofalle im Internet?
Eine Abofalle im Internet ist eine Webseite, die auf den Suchmaschinenseiten ganz oben aufgelistet wird und dort mit kostenlosen Angeboten Besucher anlocken will.
Diese kostenlosen Angebote sind z.B. Gratis-Software, Gratis-Handyklingeltöne, kostenlose Internetspiele, kostenlose Kochrezepte, Routenplaner, Outlet-Stores, kostenlose Frauenfotos oder ähnliches.
Sobald der Suchmaschinennutzer auf die Werbeanzeige klickt, wird er zu einer Abofallen-Webseite geführt, wo der Nutzer sich registrieren muß, um das vermeintlich kostenlose Angebot beanspruchen zu können. Die Abofallen-Webseite ist absichtlich so gestaltet, dass ein monatlicher Abo-Preis schlecht lesbar dargestellt wird, damit er von den Abofallen-Besuchern übersehen wird.
Eine andere Betrugsmasche bei der Abofalle besteht darin, den Preis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verbergen.
Ein paar Tage später erhält der Nutzer eine Rechnung mit der Behauptung, dass er ein Abo bzw. einen Abonnementvertrag abgeschlossen habe. Damit der Nutzer auch zahlt, wird er zusätzlich eingeschüchtert mit der Drohung, sein Konto zu pfänden oder ihn bei der Schufa anzuzeigen.
Angebliche Forderung ist nichtig
Etwa 98 % aller deutschen Gerichte verneinen einen Abovertrag, wenn Sie den Abonnementvertrag nachweislich bestritten haben.
Die Abofallen-Betreiber und deren Anwälte werden Sie jahrelang mit Mahnungen und immer höheren Inkassogebühren belästigen und einschüchtern. Deshalb müssen Sie den geltend gemachten Abonnementvertrag per Einschreiben mit Rückschein bestreiten und anfechten.
Unbedingt widersprechen und Forderung bestreiten
Wenn Sie den Abovertrag weder bestreiten noch widerrufen und anfechten, können die Abofallen-Betreiber und deren Abzockanwälte einen Mahnbescheid beantragen und die Nichtzahlung der Schufa anzeigen.
Die Schufa-Holding darf eine solche Nichtzahlungs-Anzeige nur dann in Ihre Schufa-Datei eintragen, wenn die Forderung rechtskräftig oder unbestritten ist.
Bankinstitute der Abofallenbetrüger warnen
Die Bankinstitute der Abofallenbetrüger wundern sich, warum auf dem Inkasso- oder Kundenkonto täglich bis zu 18.000 Euro eingehen. Mit einer Anzeige unter Beifügung Ihres Widerspruchschreibens und der Mahnung des Abofallen-Betrügers werden Sie die Bank des Internetabzockers sehr schnell überzeugen, das Bankkonto zu kündigen.
Wie Sie sich vor den Abofallen-Betreibern und deren Anwälten schützen
Der beste Schutz gegen Abofallen-Betreiber und deren Abzock-Anwälte und Geldeintreiber ist der Gang zur Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet dort etwa 18 Euro und für Hartz 4 Empfänger bei Nachweis 9 Euro.
Wenn Sie so wütend auf die Internetabzocker sind, dass Sie die verklagen möchten, ist die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens der richtige Weg.
Ob Sie einen Anspruch auf kostenlose Rechtsvertretung haben, können Sie gratis und ohne Registrierung bei rarw.de überprüfen. » Mehr erfahren.
Ein weiterer hervorragender Schutz vor weiteren Belästigungen durch die Abofallen-Betreiber und deren Anwälte ist eine Strafanzeige wegen gewerbsmässigen Betruges, am besten in Hamburg.
Das Hamburger Landeskriminalamt hat im Februar 2011 nach dreijährigen Ermittlungen zwei Abofallen-Millionäre verhaftet, die mit diversen Abofallen-Webseiten seit 2008 etwa 65.000 Opfer betrogen haben und 5 Millionen Euro ergaunert haben.
Eine Strafanzeige wegen Beihilfe zum Betrug ist auch bei den Abofallen-Anwälten oder bei den Inkassobüros sehr, sehr zu empfehlen. Eine solche Strafanzeige ist gerade bei Anwaltskanzleien ein hervorragendes Druckmittel, da der Abofallen-Anwalt auch befürchten muß, dass die Anwaltskammer den Juristen wegen standeswidrigen und kriminellen Tuns aus der Anwaltschaft entfernen wird. » Mehr erfahren