Legen Sie den Abzockern das Handwerk mit einer Aufforderung zur Auskunftserteilung zum Verbleib, zur Weitergabe und zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten nach § 34 Bundesdatenschutzgesetzes.
Wir Verbraucher müssen in der Regel 8 Stunden arbeiten, um unseren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Abzocker im Internet verdienen mit Abofallen, Abofallen für Handys und tausendfachen Massenmahnungen jeden Tag etwa 18.000 Euros.
Was diese Nepper an einem Tag abkassieren, verdienen berufstätige Durchschnittsbürger selbst in einem Jahr nicht.
Eine wichtige Ursache für diese Abzocke sind unsere persönlichen Daten wie Vorname, Nachname, Adresse, Kontonummer, Handynummer und Festnetznummer. Diese Daten sind gesetzlich geschützt durch das Bundesdatenschutzgesetz.
Die Internetabzocker haben sich Ihre persönlichen Daten oft auf dubiose Art und Weise erkauft oder mit einer betrügerischen Website und mit irreführender Werbung erschwindelt . Stichwort: illegaler Adressenhandel und Abofalle im Internet.
Wenn wir Verbraucher uns weigern, die betrügerische Forderung wegen einer Abofalle oder wegen einer fiesen Handyabzocke zu zahlen, reicht das Abzockpack unsere persönlichen Daten an Abzockanwälte und Inkassobüros wie die BFS Risk & collection GmbH weiter, damit die dann relativ mühelos Millionen von schmutzigen Euros von etwa 30 % der Bevölkerung eintreiben.
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
den Zweck der Speicherung
Diesen Auskunftsanspruch sollten möglichst viele Verbraucher geltend machen gegenüber dem Abzocker, seinem Mahnanwalt und seinem Inkassobüro, damit Sie sich bei verweigerter Auskunftserteilung beim Landesdatenschutzbeauftragten beschweren können.
Die Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten legt den Abzockern, den Inkassoanwälten und den Inkassobüros das Handwerk, wenn der Datenschutzbeauftragte ein Bussgeldverfahren gegen den Abzocker, gegen den Abzockanwalt und gegen die Inkassofritzen einleitet.
Stellen Sie sich mal vor, tausende von Verbraucher reichen online eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten ein und dieser verhängt pro Beschwerde ein Bussgeld von 10.000 Euro gegen den Abzocker und gegen dessen Geldeintreiber. Das wär doch was.
Möglicherweise müssen der Abzocker und sein Inkassobüro dann ganz normal arbeiten gehen, oder sie geben sich wie Webspace-Günnar den goldenen Schuß.
Abzockern schnell das Handwerk legen mit einer Onlineanzeige:
Wenn Sie dem Abzocker, seinem Mahnanwalt und Inkassobüro möglichst schnell das Handwerk legen möchten, beschweren Sie sich am besten per E-Mail beim Landesdatenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes und fügen als Beweismittel die Abzockmahnung und Ihr Auskunftsaufforderungsschreiben nach § 34 BDSG als Anlagen bei und bitten um schriftliche Empfangsbestätigung.
Adressen der Datenschutzbeauftragten:
Zuständig für eine Beschwerde wegen Verstosses gegen das Bundesdatenschutzgesetz sind die Landesbeauftragten für Datenschutz.
Adresse für Nordrhein-Westfalen (NRW)
In Nordrhein-Westfalen bzw. NRW ist es der LDI, erreichbar unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2 - 4
40213 Düsseldorf
Postanschrift:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Bitte stellen Sie möglichst viele Anzeigen online beim Landesdatenschutzbeauftragten gegen Abzocker, Mahnanwalt und Inkassobüro wegen Verstosses gegen § 34 BDSG, damit Sie die schmutzigen Millionen der Abzocker, der Abzockanwälte und der Inkassobüros deutlich reduzieren. Je mehr geschädigte Verbaucher diese Anzeige stellen, desto wirksamer die Schädlingsbekämpfung und Befreiung der Gesellschaft von gierigen Abzockern.