JA! Klage gegen Internetbetrüger wegen Abofalle, Handyabo, falscher Handyrechnung ist billig. Prozessrisiko ist nach Prof. Dr. jur. Thomas Hoeren extrem gering.
Es lohnt sich, den Internetbetrüger zu verklagen. Bei mehreren Fernsehinterviews schätzt der OLG-Richter und Juraprofessor, Prof. Dr. jur. Thomas Hoeren die Erfolgswahrscheinlichkeit bei 98 % ein, dass der Abovertrag nach einem vorgerichtlichen Widerspruch nichtig ist.
Eine Klage gegen den Internetbetrüger mit dem Klageantrag, dass die Abofalle oder das Handyabo nicht besteht, ist relativ billig.
Diese Klage gegen den Internetabzocker heisst negative Feststellungsklage
Die Prozesskosten berechnen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert bei einer Abofalle bzw. einem Abovertrag wegen Routenplaner, Software etc., der angeblich für 2 Jahre abgeschlossen ist, beträgt zweimal 93 Euro.
Die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren sind bei allen Zivilklagen bis 300 Euro diesselben.
Die Gerichtskosten betragen 75 Euro. Jeder Anwalt erhält bei einer gerichtlichen Entscheidung ohne Einigung 89,25 Euro .
Die Prozesskosten für eine Klage gegen den Abofallenabzocker betragen somit maximal 253,50 Euro. Diese Prozesskosten muss die Partei zahlen, die den Rechtsstreit verliert.
Diesen Prozess werden Sie als Abofallenopfer nicht verlieren, wenn Sie den betrügerischen Abovertrag oder das angebliche Handyabo vor der Klageerhebung schriftlich bestritten, widerrufen und angefochten haben.
Die negative Feststellungsklage können Abzockopfer auch ohne Anwalt einreichen.
Den Abzocker können Sie bei Ihrem Amtsgericht auch selber verklagen. Als Kläger sparen Sie somit Ihre eigenen Anwaltskosten von 89,25 Euro.
Beim Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang. Das bedeutet, Sie müssen keinen Anwalt mit der Klage beauftragen. Ein solche negative Feststellungsklage können Sie daher auch selber verfassen. Hierzu benötigen Sie ein Prozessformularbuch für Anwälte. Ich selber benutze das Prozessformularbuch vom Vorwerk-Verlag, weil es eine CD mit viele Mustern für Schriftsätze, Klageanträge, Klageabweisungsanträge etc. enthält.
Ältere Prozessformularbücher kosten so um die 50 Euro. Sie sind also billiger als der eigene Anwalt und eine gute Investition für wehrhafte Bürgerinnen und Bürger.