Hier erfahren Sie, wie Sie als Opfer miese Abzocker effektiv bestrafen können. Nachfolgende Beispiele verschaffen Ihnen eine süße Rache, damit Sie nervige Abzocker, Abmahnanwälte und Inkassobüros zurückärgern können.
Professionelle Anleitungen, wie Sie Internetabzocker insbesondere Telekommunikationsunternehmen, deren Handlanger wie Inkassobüros und Abmahnkanzleien mit Hilfe Ihres einklagbaren Auskunftsanspruches nach § 34 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)ärgern, bestrafen und dazu zwingen, Sie nie wieder zu belästigen, erfahren Sie bei lawblog.de: Abzocker zurückärgern. Sehr zu empfehlen ist dort der Leserbeitrag von "whocares".
Ärgern Sie sich über Mahnungen, Erpressungen mit Kreditgefährdungen oder wegen strafbewährter Abmahnung mit Unterlassungserklärung? Es gibt immer eine Lösung, wie Sie die Abzocker doch noch besiegen werden: Erst reich, dann Knast oder tot.
Weitere sehr instruktive Beispiele, wie Sie Abofallen-Abzocker, Handy Abofallen Abzocker und Abmahnkanzleien ärgern und bestrafen können, finden Sie auf der Webseite der Hamburger Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale Hamburg | Abofalle Handwerk legen
Sehr wichtig ist eine schriftliche Beschwerde beim Bankinstitut der Abzocker. Zahlreiche Verbraucherbeschwerden führten dazu, dass die Banken Inkassokonten der Gravenreuth-Schülerin Katja Günther und des Abmahn-Schicki-MickisOlaf Tank gekündigt wurden. Letzterer prahlte auf seinem Mercedes-Benz-Coupé mit dem Hinweis "Verbrechen lohnt sich doch".
Wenn Sie einen bösen Brief von den vorgenannten Abzockern erhalten haben, ist es enorm wichtig, dass Sie dem vermeintlichen Anspruch schriftlich widersprechen. Mit diesem Widerspruch ärgern Sie die Internetabzocker, weil die dann merken, dass Sie sich nicht erpressen und nötigen lassen. Mehr dazu in Unbedingt widersprechen und Forderung bestreiten
Abzockern das Handwerk legen mit Auskunftsanspruch nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz.
Die Internetabzocker und deren Geldeintreiber, entweder ein Inkassoanwalt oder eine Inkassofirma, verstossen gegen das Bundesdatenschutzgesetz und besorgen sich unsere persönlichen Daten wie Vorname, Nachname, Adresse, Kontonummer, Handynummer und Festnetznummer auf dubiose Art und Weise oder mit einer betrügerischen Website, die die Eingabe persönlicher Daten erschwindelt . Stichwort: illegaler Adressenhandel und Abofalle im Internet.
Mit diesen Daten versendet die Internetabzockmafia dann tausende von Mahnungen pro Tag und verdient sich damit dumm und dämlich.
Dies können wir Verbraucher verhindern, indem wir uns zusammen tun und gemeinsam den Abzockern das Handwerk legen mit einer Aufforderung zur Auskunftserteilung zum Verbleib, zur Weitergabe und zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten nach § 34 Bundesdatenschutzgesetzes. Bei Nichtbeantwortung reduzieren wir die schmutzigen Millionen Euros der Abzocker, der Abzockanwälte und der Inkassobüros mit einer Onlineanzeige beim Landesdatenschutzbeauftragten wegen Verstosses gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Nicht abzocken lassen sondern Der Abzocke das Handwerk legen mit § 34 BDSG.
Mahnung von Abzockern erhalten?
Haben Sie auch eine Mahnung von O2, BFS Risk & collection GmbH, Katja Günther oder Olaf Tank erhalten und leider auch gezahlt?
Nach Aussage der Verbraucherzentralen zahlen etwa 30 % der Mahnungsempfänger aus Angst vor Kreditgefährdungen oder aufgrund von kognitiven Unfähigkeiten.
Seien Sie nicht länger eine Knalltüte, sondern holen Sie sich mit einer Strafanzeige Ihr Geld von den Abzockern zurück.
Gravenreuth widerfuhr so die göttliche Gerechtigkeit und die Katja war seine Schülerin. Besorgen Sie sich bei Abebooks das berühmte Rachelexikon vom Eichborn-Verlag. Allein das Lesen bereitet Ihnen eine befriedigende Genugtuung. Der Rest regelt sich von alleine, auch ohne Ihr Zutun. Lesen Sie als Aufmunterung bei taz.de, wie Gravenreuth die TAZ erst abmahnte und dann das bekam, was er verdiente. Trotz heftiger Gegenwehr 14 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung, und dann bestrafte er sich selbst, so die offizielle Version, oder war es ein perfektes Verbrechen? Bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil.