Hier erfahren Sie, wie Smartphone-Besitzer mit einer Handy Abofalle abgezockt werden, und wie Sie sich gegen betrügerische Inkassomethoden und rechtswidrige Telefonsperren wehren.
Übersicht:
Wie Handybesitzer mit Handy Abofallen abgezockt werden
Musterschreiben wegen Handy Abofalle
Falsche Handyrechnung erfolgreich bestreiten
Abzocker ärgern, Smartphone behalten
Rechtsschutz gegen falsche Handyrechnungen und Drohbriefe durch Abzock-Kanzleien.
Wie Handybesitzer mit Handy Abofallen abgezockt werden
Haben Sie irgendwo im Internet Ihre Handynummer eingegeben und dabei irgendwelche Hinweise im Kleingedruckten übersehen?
Dann geht es Ihnen wie tausend anderen Surfern auch. Sie sind in eine Abofalle im Internet getappt. Laut der AGB des Abofallen-Betreibers haben Sie angeblich ein Abo für Ihr Handy abgeschlossen, das alle 5 Tage z.B. 2,99 Euro kosten soll und sich automatisch um weitere 5 Tage verlängert.
Weitere Handyabzockereien bestehen in Handy Abofallen durch Handywerbung. In diese Handy Abofalle mit Handywerbung tappen Smartphon-Surfer, wenn sie eine Werbeseite für ihr Handy aufrufen.
Diese Handyabzockseiten bzw. Handy Abofallen enthalten meistens ganz oben am Seitenanfang einen kleinen Hinweis, wonach beim Anklicken eines anderen Links ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wird.
Diese Handy-Abzockseite ist absichtlich so gestaltet, dass der Handysurfer den Hinweis auf das kostenpflichtige Abo beim Scrollen übersieht und beim Klicken auf ein Logo die Handy-Abofalle zuschlägt. Die Handy-Abofallenseite ist so programmiert, dass beim Klicken auf "Bestellen" im Hintergrund ein Konto erstellt wird und dessen Kosten von dem Mobilfunkbetreiber gleich miteingetrieben werden.
Bei diesen Handy-Abofallen entstehen oft monatliche Kosten von 60 Euro für nutzlose Abos, die der Handy-Surfer gar nicht abschliessen wollte. Je nach Mobilfunkbetreiber lauten diese Handy-Abofallenkosten auf den Handyrechnungen "Leistungen Dritter" oder "Mehrwertdienste".
Wenn Sie diese fragwürdigen "Mehrwertdienste" widerspruchslos von Ihrem Konto abbuchen lassen, können die Handy-Abofallenbetreiber Ihnen entgegenhalten, dass Sie den Handyabovertrag anerkannt haben. Sie sollten daher sowohl beim Mobilfunkanbieter als auch bei dem Handy-Abo-"Anbieter" schriftlich per Gerichtsvollzieher, per Boten oder per Einschreiben mit Rückschein den vermeintlichen Abo-Vertrag widerrufen, anfechten und hilfsweise kündigen.
Musterschreiben wegen Handy Abofalle
Ein solches Musterschreiben zum Bestreiten, Widerrufen und Anfechten des vermeintlichen Handy-Abos können Sie kostenlos auf den Webseiten der Verbraucherzentrale herunterladen.
Falsche Handyrechnung erfolgreich bestreiten
Die falsche Handyrechnung müssen Sie unbedingt beim Handy-Fallenanbieter und bei dem Mobilfunkanbieter schriftlich per Gerichtsvollzieher, per Boten oder per Einschreiben mit Rückschein bestreiten.
Dieser schriftliche Widerspruch ist sehr, sehr wichtig aus folgenden Gründen:
Bei einer falschen Handyrechnung haben Sie nach § 45i TKG (Telekommunikationsgesetz) das Recht, binnen 8 Wochen die falsche Handyrechnung zu beanstanden und ein technisches Prüfprotokoll zu verlangen, das für den Mobilfunkanbieter sehr, sehr teuer sein wird. Weitere Infos zu diesem mächtigen Gegenangriffsmittel finden Sie bei Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren
Wenn Sie die falsche Handyrechnungnachweislich bestritten haben, darf der Mobilfunkbetreiber, Ihre persönlichen Daten wie Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum usw. nicht an eine Auskunftei wie die Schufa-Holding weiterleiten. Tut er es dennoch, verstösst er gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Wie Ihnen in diesem Falle oder bei einer blossen Drohung mit einer Schufa-Anzeige Ihr Landesdatenschutzbeauftragter weiterhilft und den Mobilfunkbetreiber mit einem Bussgeldverfahren von 10.000 Euro ärgern wird, erfahren Sie im Beitrag Datenschutzmissbrauchsanzeige
Der Mobilfunkanbieter darf somit bestrittene Handy-Forderungen nicht bei der Schufa oder anderen Auskunfteien eintragen lassen. Falls er es dennoch tut, können Sie einstweiligen Rechtsschutz gegen den Mobilfunkanbieter auf Löschung des negativen Schufa-Eintrages erwirken.
Rechtsschutz gegen falsche Handyrechnungen und Drohbriefe durch Abzock-Kanzleien.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Vertragsrechtsschutz haben, können Sie auch einen Anwalt Ihres Vertrauens damit beauftragen, Ihnen Rechtsschutz gegen die falsche Handyrechnung zu bewilligen.
Wenn Sie der falschen Handyrechnung selber oder anwaltlich widersprochen haben, werden die Mobilfunkbetreiber ihre eigene Inkassoabteilung oder eine Anwaltskanzlei damit beauftragen, Sie mit Drohbriefen einzuschüchtern und Zahlung zu "überzeugen".
Die beliebtesten Drohungen sind Telefonsperre, Kontopfändung und Anzeige bei der Schufa Holding
Wenn Sie sich dann weigern, die falschen Rechnungsposten zu bezahlen, müssen Sie mit einer Telefonsperre rechnen.
Welches der beste Rechtsschutz gegen eine Telefonsperre ist, erfahren Sie bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale oder auch online z.B. per E-Mail von jeder Rechtsanwaltskanzlei mit eigenem Webauftritt und Webformular. » Mehr erfahren