Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung zur Abwehr von Abzockereien im Internet sind kostenlos bei Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe oder wenn Abzocker und dessen Inkassokanzlei zum Schadensersatz verurteilt werden.
Opfer von Abzocke im Internet erfahren hier, ob Sie einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung zur Abwehr von Abzockereien im Internet haben.
Die Rechtsberatung und Prozeßvertretung wegen Abzocke im Internet ist für die Geschädigten kostenlos, wenn Sie
wenn Sie die Voraussetzungen der Beratungshilfe erfüllen oder
wenn Ihnen Prozeßkostenhilfe gewährt wird oder
wenn der Abzocker oder dessen Inkassoanwalt zum Schadensersatz verurteilt worden sind oder
wenn der Suchmaschinenbetreiber, der die Anzeige des Abzockers geschaltet hat, haftbar gemacht werden kann.
Keine Kosten bei Rechtschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und Ihre Versicherung der Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens eine Deckungszusage erteilt, haben Sie keine Kosten für eine anwaltliche Rechtsberatung und auch keine Kosten wegen eines etwaigen Prozesses.
Kostenlose Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung bei Beratungshilfe
Wenn Sie die Voraussetzungen der Beratungshilfe erfüllen, erteilt Ihnen das zuständige Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Mit diesem Beratungshilfeschein können Sie eine Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens aufsuchen und sich kostenfrei beraten und vertreten lassen.
Die Staatskasse übernimmt hierbei auch die Kosten für ein Anwaltschreiben oder für außergerichtliche Verhandlungen mit der Abzockfirma.
Ob Sie die Beratungshilfevoraussetzungen für eine kostenlose Rechtsvertretung erfüllen, können Sie sich bei uns selber ausrechnen. »Mehr erfahren
Keine Prozeßkosten bei Prozeßkostenhilfe
Wenn Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllen, übernimmt die Staatskasse auch die Kosten des Rechtsstreites. Den Antrag auf Prozeßkostenhilfe können Sie selber stellen z.B. beim Rechtspfleger des für Sie zuständigen Amtsgerichtes oder über die Anwaltskanzlei Ihres Vertauens.
Weitere Infos zur Prozeßkostenhilfe erhalten Sie bei Wikipedia und in der Zivilprozeßordnung (ZPO):
Anwalts- und Prozeßkosten der Geschädigten zahlen der Abzocker und dessen Anwaltskanzlei
Die Geschädigten der Abzocke im Internet müssen ihre Anwalts- und Gerichtskosten nicht zahlen, wenn sie den Prozeß gegen die Abzockfirma und dessen Anwaltskanzlei gewonnen haben.
Die Haftung der Anwaltskanzlei des Abzockers auf Schadensersatz ist dann sehr nützlich, wenn die Abzockfirma ihren Firmensitz im Ausland hat. Der Anwalt muß zahlen, ob er will oder nicht. Ansonsten entzieht ihm seine Anwaltskammer die Anwaltszulassung.
Viele deutsche Gerichte haben auch die Anwälte der Abzockfirmen zur Zahlung der Anwalts- und Gerichtskosten verurteilt.
Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zahlen die schuldigen Suchmaschinenbetreiber
Viele Geschädigte von Abzocke im Internet sind nur deshalb Opfer eines Betruges im Internet geworden, weil eine betrügerische Werbeanzeige im Internet auf einer Suchmaschine mit falschen Versprechungen z.B. Gratis-Download oder Kredit ohne Schufa für Arbeitslose geworben hat.
Der Suchmaschinenbetreiber ist dann schuldig, wenn er die betrügerische Werbeanzeige hätte verhindern müssen. Dies ist eine Tatfrage, die nur die Staatsanwaltschaft und das Zivil- und Strafgericht entscheiden können. Eine Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens kann durch geeigneten Sachvortrag und mit Beweisantritten eine Verurteilung des Suchmaschinenbetreibers entscheidend mit beeinflussen.
Eine Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens kann auch außergerichtlich, also ohne Einschaltung der Justizbehörden, aber mit nützlichen Drohungen z.B. mit publikumswirksamen Pressemitteilungen den Suchmaschinenbetreiber zur außergerichtlichen Zahlung überzeugen.
Nicht abzocken lassen!
Lassen Sie sich nicht einfach so abzocken! Wie auch Sie vom Opfer zum Jäger von bösen Menschen wie Internetabzockern, Inkassobüros und Abmahnkanzleien werden, erfahren Sie bei Rache an Abzocker.
Fragen Sie sich auch oft, ob O2, BFS Risk & Collection GmbH, Michael Burat, Katja Günther, Olaf Tank oder Sven Schulze unserer Gesellschaft eher nützen oder schaden? Eine Antwort erhalten Sie von der Verbraucherzentrale und vom Team von Akte X.