Anwaltskosten eines Fachanwaltes für Bankrecht bei Honorarvereinbarung:
Bei einer Honorarvereinbarung wird es für Sie oder Ihre Rechtschutzversicherung teurer, als wenn die Rechtsanwälte für Bankrecht die gesetzlichen Anwaltsgebühren vereinbaren würden.
Sein Anwaltshonorar rechnet der auf Bankenrecht spezialisierte Anwalt entweder nach Stunden ab , oder es wird ein Pauschalhonorar mit Ihnen vereinbart, das in der Regel die gesetzlichen Anwaltsgebühren überschreiten wird.
Außerdem haben Sie als Mandant die Möglichkeit mit dem Anwalt ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, das Sie nur dann zahlen müssen, wenn ein bestimmter Erfolg eintritt. Ein solcher Erfolg könnte die Zinslosigkeit des sittenwidrigen oder formnichtigen Kreditvertrages sein.
Die Voraussetzungen für ein Erfolgshonorar können Sie unter § 4 a RVG nachlesen.
Bei Unklarheiten hinsichtlich der vereinbarten Anwaltsvergütung gelten die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wenn der Fachanwalt für Bankrecht schlau ist, läßt er sich von Ihnen eine Vertretungsvollmacht und eine Gebührenvereinbarung unterschreiben. Vergißt der Anwalt dies, muß er beweisen, dass ein Anwaltsauftrag erteilt worden ist und dass eine teurere Honorarvereinbarung vereinbart worden ist.
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