Gesetzliche Anwaltskosten eines Fachanwaltes für Bankrecht nach RVG für Verbraucher:
Wenn Sie Verbraucher sind, kann der Fachanwalt für Bankrecht nach § 34 Absatz 1 RVG nur die Erstberatungsgebühr von maximal 190 Euro verlangen, wenn nur ein Beratungsgespräch stattgefunden hat. Bei mehreren Rechtsberatungen können maximal 250 Euro abgerechnet werden.
Wenn der Anwalt für Bankrecht allerdings weitere Handlungen vornimmt z.B. einen Brief an den Kredithai versendet, berechnen sich die Anwaltskosten wie beim Unternehmer nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Der Rechtsanwalt hat dann einen Anspruch auf die Geschäftsgebühr.
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