Der Fachanwalt für Bankrecht rechnet entweder nach dem RVG oder mit einer Honorarvereinbarung ab:
Der Fachanwalt für Bankrecht kann mit Ihnen seine Anwaltskosten entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen oder mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen. Außerdem gibt es Gebührenunterschiede, wenn Sie den anwaltlichen Rat als Verbraucher oder Unternehmer beanspruchen möchten.
Anwaltskosten eines Fachanwaltes für Bankrecht bei Honorarvereinbarung:
Bei einer Honorarvereinbarung wird es für Sie oder Ihre Rechtschutzversicherung teurer:
Anwaltskosten bei Honorarvereinbarung
Gesetzliche Anwaltskosten eines Fachanwaltes für Bankrecht nach RVG:
Sollen nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren abgerechnet werden, entsteht bei außergerichtlicher Beratung entweder eine Geschäftsgebühr oder Erstberatungsgebühr:
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