Als Kreditnehmer Aufklärungsfehler der Bankangestellten und falsche Widerrufsbelehrungen im Internet ausnutzen:
Nach dem deutschen Fernabsatzgesetz und dem Verbraucherkreditgesetz gibt es besondere Formschriften und Widerrufsbelehrungen zu beachten. Wenn die Banken, deren Angestellte oder Vertreter diese Formvorschriften und Widerrufsbelehrungen nicht befolgen, ist der Kreditvertrag nichtig mit der Folge, dass Verbraucher die Kreditraten möglicherweise nur in Höhe der gesetzlichen Zinsen von 4 % zurückzahlen müssen.
Selbst das Bundesjustizministerium hat hier den Durchblick verloren. Die vom Bundesjustizministerium empfohlene Muster-Widerrufsbelehrung für Finanzdienstleistungen ist von einigen Gerichten als unwirksam angesehen worden. So z.B. vom Landgericht Halle
Wenn Sie als Verbaucher einen Privatkredit oder Ratenkredit über das Internet beantragen möchten, brauchen Sie nur die entsprechenden Kreditinstitute über deren Websites um Hereingabe der Kreditantragsformulare, AGBs usw. zu bitten.
Ein Fachanwalt für Bankrecht muß diesen Papierkram dann auf juristische Fehler untersuchen, die zur Nichtigkeit führen und den Kredit in einen zinsgünstigeren Ratenkredit umwandeln.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die den Fachanwalt für Bankrecht bezahlt, können Sie sich auch auf der Website des Bundesgerichtshofs über die Nichtigkeit von Kreditverträgen informieren. Zuständig für Bankrecht ist der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes. Dessen Aktenzeichen beginnen mit XI ZR ....
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